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Corporate Governance

Bekanntmachung zur Entsprechenserklärung und zum Bericht zur Corporate Governance

Die Nabaltec AG stellt ihre bisherige Praxis der freiwilligen Abgabe einer Entsprechenserklärung nach § 161 AktG und eines Berichts zur Corporate Governance ein und wird ab dem Geschäftsjahr 2020 keine Entsprechenserklärung und keinen Bericht zur Corporate Governance mehr auf freiwilliger Basis abgeben.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Kodex seit seiner Einführung im Jahr 2002 fast jährlich in zahlreichen Punkten angepasst oder ergänzt und für das Jahr 2020 bereits den Entwurf für eine vollständige Neufassung veröffentlicht. Auch wenn manche der bisherigen Änderungen des Kodex eine Verbesserung der Corporate Governance gefördert haben, steht der mit den laufenden Anpassungen und der angekündigten vollständigen Neufassung verbundene Arbeits- und Beratungsaufwand für die Gesellschaft aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat in keinem angemessenen Verhältnis mehr zu den positiven Auswirkungen für die Aktionäre. Darüber hinaus hat sich die Ausrichtung des Kodex in erheblichem Maße auf große börsennotierte Gesellschaften verschoben, so dass der Kodex mittlerweile zahlreiche Empfehlungen enthält, die der Lebenswirklichkeit mittelständischer Gesellschaften nur noch sehr beschränkt entsprechen und deren Umsetzung der Gesellschaft und ihren Aktionären keine nachvollziehbaren Vorteile schafft.

Da die Nabaltec AG als nicht börsennotierte Gesellschaft nach § 161 AktG nicht zur Abgabe einer Entsprechenserklärung und zur Erstellung eines Berichts zur Corporate Governance verpflichtet ist, haben sich Vorstand und Aufsichtsrat nach umfassender Abwägung dazu entschlossen, die Praxis der freiwilligen Abgabe ab dem Geschäftsjahr 2020 einzustellen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Nabaltec AG sind weiter überzeugt, dass die Einhaltung der Grundsätze einer guten Corporate Governance im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt und sehen sich unverändert den Grundsätzen einer guten Corporate Governance verpflichtet. Die Nabaltec AG wird den bisher eingehaltenen hohen Standard bei der Corporate Governance deshalb auch zukünftig einhalten und sich dabei, soweit aus Sicht der Gesellschaft und im Interesse der Aktionäre möglich und zweckmäßig, weiter am Corporate Governance Kodex orientieren, dies allerdings nicht mehr in einer formalen Entsprechenserklärung darlegen.

 

Schwandorf, im Februar 2020

Der Vorstand                                                                         Der Aufsichtsrat



Heidi Wiendl-Schneller
Investor Relations
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